Jeder Verein braucht eine Satzung, die "Vereinsverfassung". Der Hauptverein des Eifelvereins hat für seine Ortsgruppen eine Mustersatzung erlassen, die mittlerweile von zahlreichen Ortsgruppen übernommen worden ist.

Hauptverein
Seit 8. Mai 2021 ist die neue Satzung des Hauptvereins rechtskräftig. Diese Satzung ist richtungsweisend für alle Satzungen der Ortsgruppen des Eifelvereins und gilt automatisch auch für diejenige Ortsgruppen, die keine eigene Satzungen haben (sog. Untergliederungen). Hier klicken.

Ortsgruppen (Mustersatzung)
Die Mustersatzung für Ortsgruppen erlaubt sowohl die Anmeldung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt als auch die Beantragung des Eintrages beim Amtsgericht (e.V). Es ist ratsam, die Mustersatzung zunächst mit den o.g. Behörden abzustimmen, bevor die zuständige Mitgliederversammlung über die Satzung beschließt. Die Mustersatzung basiert auf der Satzung des Hauptvereins (siehe oben) (Stand von 2023)
Download Satzung OG (Stand 2023)

EVEA
Seit 1955 besteht die Europäische Vereinigung für Eifel und Ardennen. Träger auf deutscher Seite ist der Eifelverein.
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