NRW Förderprogramm logo ohne transparenzDüren, 10.11.2022 - "Zukunft gestalten - nachhaltiges Engagement fördern".

Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen wird im kommenden Jahr fortgesetzt. Ab dem 01.01.2023 ist die Antragstellung möglich. Auch die Ortsgruppen im Eifelverein können sich um eine Förderung bewerben.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür erneut zwei Millionen Euro zur Verfügung. Damit können auch in dieser Förderperiode bis zu 2.000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro gefördert werden.

Das Schwerpunktthema für die Förderperiode 2023 lautet »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern«.

Die Antragsstellung erfolgt über das Online-Förderportal „engagementfoerderung.nrw“.

 

Das Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar 2021 durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. 

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern« sind beispielsweise Projekte wie die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, eine Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt dafür, nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel an die 54 Kreise, kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen, die als Bewilligungsbehörden die Bearbeitung der Förderanträge übernehmen. Ein Zugang zu den Fördermitteln ist nur so lange möglich, bis die Fördermittel der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde erschöpft sind.

 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an:  Telefon 0211 837-01.