Düren, im Februar 2023 - Im Strukturhilfefonds des Eifelvereins für den Wiederaufbau von zerstörten oder beschädigten Einrichtungen der durch den Eifelverein geschaffenen Wanderwege-Infrastruktur (wie Schutzhütten, Stege, Sitzbankgarnituren etc.) sind für betroffene Ortsgruppen weiterhin Mittel abrufbar.
Mit Beschluss des Hauptvorstands des Eifelvereins vom September 2022 wurde die Förderung des Eifelvereins für die betroffenen Ortsgruppen auf 100% der Investitionssumme aufgestockt (vorher 50%). Auch die Investionssumme wurde erhöht von max. 2.000,- € pro Projekt auf max. 5.000,- € (vorbehaltlich der verfügbaren Mittel).
Das Antragsformular und die Richtlinien können hier als PDF-Dokument abgerufen werden.