Haftpflicht- und Unfallversicherung für Mitglieder im Eifelverein

Versicherungen
Im Eifelverein sind alle Mitglieder ohne Zusatzkosten unfall- und haftpflichtversichert.

Vertragspartner des Eifelvereins ist die AXA-Versicherung.

Die ausführlichen Versicherungsbedingungen finden Sie hier!

Haftpflichtversicherung:

Versichert sind Schäden, die das Mitglied einer anderen Person ohne Absicht zufügt.
Welche Deckungssummen?
Personenschäden: 3.000.000 €
Sachschäden: 3.000.000 €
Vermögensschäden: 100.000 €
Wer ist die „andere Person“?: Jeder Dritte:
Mitglied
Nicht-Mitglied
Was ist versichert?
Durchführungen von satzungsgemäßen Veranstaltungen, auch im Ausland, wie: Wanderungenjeglicher Art.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller Mitglieder und sämtlicher für den Versicherungsnehmer (Eifelverein) tätige Personen, soweit es sich nicht um gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten handelt.
=> Helfer befreundeter Vereine sind auch versichert.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter und Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen, die der Durchführung von satzungsgemäßen Veranstaltungen dienen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als
Pate und Bauherr bis zu einer Bausumme je Bauvorhaben von 25.565 €.
Versichert sind auch Schäden an gemieteten Sachen bis zu 1.500 € bei SB von 100 € pro Schaden.
Was ist nicht versichert?
Eigenschaden
Absichtlich verursachter Schaden
Schäden, die aus Verträgen resultieren wie z. B. Reisevertrag
Schäden, die aus dem Betrieb von Kfz resultieren

 

Unfallversicherung:

Was ist versichert?
Versichert sind Unfallschäden, die dem Mitglied während einer Tätigkeit im Rahmen der Vereinssatzung (z. B. Wanderung) zustoßen.
Welche Deckungssummen?
Für Personen bis zur Vollendung des 90. Lebensjahres:
8.000 € für den Todesfall
40.000 € für den Invaliditätsfall
5.000 € für Bergungsfall

Eine Leistung aus der Invaliditätssumme erfolgt erst ab einem Invaliditätsgrad von über 20%.
Zusätzlich ist das Wegerisiko versichert, d. h. alle Fahrten mit zugelassenen Kfz von und zu satzungsgemäßen Veranstaltungen des Eifelvereins unterliegen dem Unfallversicherungsschutz.