Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Vereine haben es leichter

Jeder Verein unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Ob eingetragener oder nicht eingetragener Verein, ob gemeinnützig anerkannter oder nicht gemeinnützig anerkannter Verein, bei allen Vereinsformen können Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,  Umsatzsteuer, Lohnsteuer ebenso wie Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder Lotteriesteuer anfallen.

Unseren eigenen Leitfaden zu Fragen der Vereinsbesteuerung finden Sie hier.

Wir empfehlen, für verbindliche Fragen rund um steuerliche Themen Ihres Vereines die Expertise eines Steuerbraters in Anspruch zu nehmen.

Die Finanzverwaltung des Landes NRW hat ebenfalls eine eigenen Broschüre zu diesen Fragen bereitsgestellt. Diese steht Ihnen hier zum Download bereit.