Rund um die Versicherung

Sind KFZ-Schäden im Eifelverein abgesichert?

Selbstverursachte Unfall- und Sachschäden, die auf direktem Weg hin oder weg von einer satzungsgemäßen Veranstaltung (z.B. WF-Lehrgang) während der Fahrt mit einem Kfz entstehen, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Sie sind daher nicht über die Versicherungen des Eifelvereins abgedeckt.

Über die KFZ-Versicherung werden auch Personen- und Sachschäden von Insassen abgewickelt. Eine Verzichtserklärung des Mitfahrers ist nicht erforderlich.

Ist der Fahrer Mitglied im Eifelverein und erleidet er bei einem selbstverursachten Unfall einen Personenschaden, so wird dieser aus der Unfallversicherung des Eifelvereins gedeckt.

Eine Insassen-Unfallversicherung ist nur dann erforderlich, wenn man sich vor Schäden durch den Betrieb von Kfz absichern will, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Dies ist z. B. der Fall bei Unfällen durch höhere Gewalt oder durch Verursacher, die keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben!

Alle Informationen zum Versicherungsschutz des Eifelvereins finden Sie hier.

Die nächsten Termine

Mittwoch, 15. Januar

OG Köln: Mittwochswanderung mit Lieselotte Drumm
Mittwoch, 15. Januar
09:00 Uhr
OG Bedburg: Auf dem Kölnpfad - Nachholtermin
Mittwoch, 15. Januar
09:00 Uhr
OG Jülich - Wanderung „Rund um das Forschungszentrum“
Mittwoch, 15. Januar
09:00 Uhr
OG Lammersdorf: Nach Wolfgarten
Mittwoch, 15. Januar
13:30 Uhr
OG Wittlich- Mittwochswanderung am 15.01.2025
Mittwoch, 15. Januar
13:30 Uhr
Runde von Uedorf
Mittwoch, 15. Januar
13:30 Uhr
Rundwanderung schwarze Brücke
Mittwoch, 15. Januar
14:00 Uhr
OG Jülich - Wanderung zum Zierwerk
Mittwoch, 15. Januar
14:00 Uhr
OG Höfen: Monatlicher Seniorentreff
Mittwoch, 15. Januar
14:00 Uhr
OG Monschau: Monatlicher Seniorentreff
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