Sind KFZ-Schäden im Eifelverein abgesichert?

Selbstverursachte Unfall- und Sachschäden, die auf direktem Weg hin oder weg von einer satzungsgemäßen Veranstaltung (z.B. WF-Lehrgang) während der Fahrt mit einem Kfz entstehen, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Sie sind daher nicht über die Versicherungen des Eifelvereins abgedeckt.

Über die KFZ-Versicherung werden auch Personen- und Sachschäden von Insassen abgewickelt. Eine Verzichtserklärung des Mitfahrers ist nicht erforderlich.

Ist der Fahrer Mitglied im Eifelverein und erleidet er bei einem selbstverursachten Unfall einen Personenschaden, so wird dieser aus der Unfallversicherung des Eifelvereins gedeckt.

Eine Insassen-Unfallversicherung ist nur dann erforderlich, wenn man sich vor Schäden durch den Betrieb von Kfz absichern will, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Dies ist z. B. der Fall bei Unfällen durch höhere Gewalt oder durch Verursacher, die keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben!

Alle Informationen zum Versicherungsschutz des Eifelvereins finden Sie hier.