Leitfaden Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Vereine haben es leichter

Jeder Verein unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Ob eingetragener oder nicht eingetragener Verein, ob gemeinnützig anerkannter oder nicht gemeinnützig anerkannter Verein, bei allen Vereinsformen können Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,  Umsatzsteuer, Lohnsteuer ebenso wie Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder Lotteriesteuer anfallen.

Unseren eigenen Leitfaden zu Fragen der Vereinsbesteuerung finden Sie hier.

Wir empfehlen, für verbindliche Fragen rund um steuerliche Themen Ihres Vereines die Expertise eines Steuerbraters in Anspruch zu nehmen.

Die Finanzverwaltung des Landes NRW hat ebenfalls eine eigenen Broschüre zu diesen Fragen bereitsgestellt. Diese steht Ihnen hier zum Download bereit.

Die nächsten Termine

Sonntag, 01. Dezember

OG Steffeln - Adventsfenster
Samstag, 21. Dezember
10:00 Uhr
OG Trier: Wanderung durch den Mattheiser Wald
Samstag, 21. Dezember
10:00 Uhr
OG Trier: Wanderung im Stadtwald
Samstag, 21. Dezember
10:30 Uhr
Münchehofer Heide
Samstag, 21. Dezember
11:00 Uhr
OG Bad Münstereifel Wanderung mit dem Kneipp Verein Bad Münstereifel
Sonntag, 22. Dezember

OG Euskirchen Keine Wanderung
Sonntag, 01. Dezember

OG Steffeln - Adventsfenster
Sonntag, 22. Dezember
09:00 Uhr
OG Bornheim: Im Mertener Wald
Sonntag, 22. Dezember
09:00 Uhr
OG Kerpen: Von Blens zum Rursee
Sonntag, 22. Dezember
10:00 Uhr
Advents-Überraschungs-Wanderung (OG Rheinbach)
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.