Vision Eifelverein 2030

© Hans-Eberhard PetersDie Menschen im Eifelverein dienen seit über 125 Jahren der Eifel. Sie betreuen und markieren das größte Wanderwegenetz der Eifel. Sie fördern mit der touristischen Infrastruktur eine der Grundlagen für Wohlstand und Wohlergehen der Bürger. Sie machen die Menschen durch thematische Exkursionen mit ihrer Heimat vertraut, sie pflegen und bewahren das kulturelle Erbe, auch durch heimatkundliche Publikationen. Sie leisten Beiträge zum Naturschutz. Die Menschen im Eifelverein engagieren sich ehrenamtlich. Sie fragen nicht, was für sie dabei herauskommt, sie handeln aus Liebe zu ihrer Heimat. Das ist bemerkenswert in einer Zeit des Individualismus, in der der Einzelne häufig zuallererst die eigenen Interessen sieht. Der Eifelverein betont die Gemeinschaft.

Gemeinsam wollen wir die Zukunft gestalten. Technologischer Fortschritt im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie, demographischer Wandel und andere gesellschaftliche Veränderungen fordern uns heraus. Wir stellen uns diesen Herausforderungen und begreifen sie als Chance.

Dieser Leitfaden bestimmt die Schwerpunkte der weiteren Entwicklung des Eifelvereins.

Der Hauptvorstand
Düren, im April 2019

 

Start der DSEE-Förderprogramme für 2024

Förderprogramme der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement Düren, 08.11.2023 - Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen - ab dem 15.11.2023 ist die Antragstellung für 2024 möglich.

Mit bis zu 2.500 EUR unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen dabei, Nachwuchs für Engagement zu gewinnen. Damit sollen die Strukturen für Engagement und Ehrenamt gestärkt werden.

Dies können auch diejenigen Ortsgruppen des Eifelvereins nutzen, die den Status der Gemeinnützigkeit besitzen.

Hier geht es zum Online-Förderportal der DSEE.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite der DSEE.

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