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Datenschutzordnung Eifelverein 2022

Präambel

Der Eifelverein e. V. (nachfolgend: „Verein“) verarbeitet in vielfacher Weise automati- siert personenbezogen Daten. Beispielhaft seien die Mitglieder- und Vereinsverwal- tung, die Abwicklung von Veranstaltungen und die Öffentlichkeitsarbeit genannt. Um Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit der Verar- beitung personenbezogener Daten zu gewährleisten, gibt sich der Verein gemäß § 15 seiner Satzung diese Datenschutzordnung. Sie soll die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG ergänzen.

 

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogenen Daten von

  • Mitgliedern

  • Beschäftigte der Hauptgeschäftsstelle

  • Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Veranstaltung, Kursen u. ä. .

  • Kundinnen und Kunden des Verlags

  • Personen, mit denen der Verein in Kontakt tritt bzw. die mit dem Verein in Kontakt treten

sowohl automatisiert wie auch nicht automatisiert (z. B. gedruckte Listen).

 

§ 2 Verarbeitung von Mitgliederdaten

  1. Der Verein verarbeitet Mitgliederdaten. Hierzu gehören folgende Daten:

    • Name

    • Vorname

    • Geschlecht

    • Anschrift

    • Geburtsdatum

    • Beitrittsdatum

    • Ortsgruppenzugehörigkeit

    • Bankverbindung

    • Telefonnummern

    • E-Mail-Adressen

    • ggf. Kontaktdaten gesetzlicher Vertreter

    • Funktion im Verein

    • Haushaltszugehörigkeit zu anderen Mitgliedern

       

  2. Personenbezogen Daten von Mitgliedern werden an Bundes- und Landesver- bände, denen der Verein angehört, bei Bedarf weitergegeben. Personenbezogen Da- ten von Mitgliedern, die besondere Funktionen innerhalb des Vereins wahrnehmen, können bei Bedarf auch an Dritte weitergegeben werden.

     

  3. Personenbezogene Daten werden bei Bedarf und im erforderlichen Umfang im In- ternet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder diesen gegenüber offengelegt. Dabei werden die einschlägigen Vorschriften der DSGVO, des BDSG, dieser Daten- schutzordnung sowie von Spezialvorschriften (z. B. Steuerrecht) beachtet.

 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, Mitgliederzeitschriften sowie in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

    Auf der Internetseite und in Druckerzeugnissen des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstandes sowie der mit bestimmten Funktionen beauftragten Mitglie- der (z. B. Wanderführer, Wegepaten) veröffentlicht (z.B. im jährlich erscheinenden gedruckten Anschriftenverzeichnis)

     

  2. Fotos und Videos, die anlässlich öffentlicher Veranstaltungen des Vereins erstellt werden, können vom Verein plattformunabhängig für seine Öffentlichkeitsarbeit ver- wendet werden. Tagungen, Kurse u. ä. sind grundsätzlich als öffentliche Veranstal- tungen anzusehen.

     

  3. Fotos und Videoaufnahmen, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen erstellt wurden, werden nur mit Einwilligung der betroffenen Personen veröffentlicht.

 

§ 4 Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Spezialvorschriften Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die aufgrund von Spezialvorschriften verarbeitet werden (Beschäftigtendaten, Buchhaltungsunterlagen, Steuerunterlagen u. ä.), bleibt von dieser Datenschutzordnung unberührt.

 

§ 5 Nutzung von Internetdiensten und Social Media

Der Verein betreibt Internetseiten und nutzt Social Media Dienste. Auf dem Home- pagesystem informiert der Verein mittels Datenschutzerklärung über Umfang und Art der Verarbeitung personenbezogener Daten als Ergänzung zu dieser Datenschutz- ordnung.

 

§ 6 Geltung für die Bezirks- und Ortsgruppen des Vereins

Diese Datenschutzordnung gilt in sinngemäßer Anwendung für die Bezirks- und Orts- gruppen des Vereins

 

§ 7 Verarbeitungsverzeichnis

Der Verein führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO.


Beschluss des Erweiterten Hauptvorstandes am 19.03.2022

Beschluss der Mitgliederversammlung des Eifelverein e.V. (Hauptverein) am 30.04.2022


 

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