Rund um die Zeitschrift Die EIFEL

Redaktionelle Hinweise für Veröffentlichungen der Ortsgruppen in der Mitgliederzeitschrift Die EIFEL

Beiträge aus den Ortsgruppen des Eifelvereins rund um das Wandern und das Vereinsleben machen unserer Zeitschrift lebendig. Damit alle ihren Platz finden und die vier Ausgaben im Jahr abwechslungsreich sind und gut zu lesen, haben wir Richtlinien für die Text- und Bildgestaltung zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

 

Rund um die Versicherung

Sind KFZ-Schäden im Eifelverein abgesichert?

Selbstverursachte Unfall- und Sachschäden, die auf direktem Weg hin oder weg von einer satzungsgemäßen Veranstaltung (z.B. WF-Lehrgang) während der Fahrt mit einem Kfz entstehen, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Sie sind daher nicht über die Versicherungen des Eifelvereins abgedeckt.

Über die KFZ-Versicherung werden auch Personen- und Sachschäden von Insassen abgewickelt. Eine Verzichtserklärung des Mitfahrers ist nicht erforderlich.

Ist der Fahrer Mitglied im Eifelverein und erleidet er bei einem selbstverursachten Unfall einen Personenschaden, so wird dieser aus der Unfallversicherung des Eifelvereins gedeckt.

Eine Insassen-Unfallversicherung ist nur dann erforderlich, wenn man sich vor Schäden durch den Betrieb von Kfz absichern will, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Dies ist z. B. der Fall bei Unfällen durch höhere Gewalt oder durch Verursacher, die keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben!

Alle Informationen zum Versicherungsschutz des Eifelvereins finden Sie hier.

Leitfaden Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Vereine haben es leichter

Jeder Verein unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht. Ob eingetragener oder nicht eingetragener Verein, ob gemeinnützig anerkannter oder nicht gemeinnützig anerkannter Verein, bei allen Vereinsformen können Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,  Umsatzsteuer, Lohnsteuer ebenso wie Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder Lotteriesteuer anfallen.

Unseren eigenen Leitfaden zu Fragen der Vereinsbesteuerung finden Sie hier.

Wir empfehlen, für verbindliche Fragen rund um steuerliche Themen Ihres Vereines die Expertise eines Steuerbraters in Anspruch zu nehmen.

Die Finanzverwaltung des Landes NRW hat ebenfalls eine eigenen Broschüre zu diesen Fragen bereitsgestellt. Diese steht Ihnen hier zum Download bereit.